Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Herzlichen Dank an 33.185 Österreicherinnen und Österreicher, die das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben!

Ergebnis

Unterstützungserklärungen: 15.638
Unterschriften in der Eintragungswoche: 17.547
Gesamt: 33.185


Ich bin gescheitert

Ja, einige werden dies nun sicher behaupten, aber ich behaupte das Gegenteil. Natürlich, im rechtlichen Sinne stimmt das wohl – ich bin mit dem Unterfangen gescheitert, 100.000 Unterschriften zu sammeln…

Aber von Anfang an: Ich hatte vor ca. zwei Jahren eine Idee, eine Message, die ich verbreiten wollte. Und es ist mir – auch dank der Medien – gelungen, damit viele Österreicherinnen und Österreicher zu erreichen. 33.185 von ihnen konnte ich davon sogar dermaßen überzeugen, dass sie für mich und mein Anliegen unterschrieben haben. Das macht mich ein wenig stolz, denn das Projekt 'Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!' war von Anfang an eine One-Man-Show. Und meine Ausgaben für das Volksbegehren betrugen – neben den unausweichlichen € 3.421,50 Euro für die Anmeldung und Einleitung beim BMI – gerade mal € 51,90 für die Website-Domain www.stopptdievolksbegehrenbereicherung.at. Die gesamte Werbung beschränkte sich auf diese Website und ab und zu einen Bericht in den Sozialen Medien, ich habe kein einziges Blatt Papier bedrucken lassen oder dergleichen.

Nun, warum bin ich nicht gescheitert? Ganz einfach, mein Volksbegehren war das erste in der österreichischen Geschichte, das etwas bewirkt hat, ohne dass es im Parlament behandelt wurde. Ich konnte mit meiner Message nicht nur die Politik davon überzeugen, dass eine Reform dringend notwendig ist, sondern ich konnte auch das Bewusstsein der Österreicherinnen und Österreicher erreichen. Ich konnte ihnen vermitteln, dass Volksbegehren von einer Handvoll Geschäftemachern dazu benutzt werden, um sich selbst mit Steuergeld zu bereichern.

Und so gab es in den letzten zwei Jahren ein Umdenken in der Bevölkerung. Die Menschen erkundigen sich nun im Vorfeld darüber, wer hinter den Volksbegehren steckt, anstatt direkt zum Gemeindeamt zu laufen, um alles blind zu unterschreiben, was zu unterschrieben ist. Der erste Beweis dafür war die Eintragungswoche im März 2024, als von 14 aufgelegten Volksbegehren (9 davon waren von den Geschäftsmachern) nur vier die 100.000-Unterschriften-Marke erreichen konnten. Und das, obwohl manche davon bereits in der Unterstützungsphase mehr als 70.000 Unterschriften sammeln konnten. Dass es hier ein Umdenken in der österreichischen Bevölkerung gab, ist wohl unbestritten.

Natürlich, dieses Umdenken ist nicht alleine meiner Initiative geschuldet – die Geschäftemacher selbst haben das Mittel 'Volksbegehren' zerstört: 'Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.' Wenn sie im Hintergrund ein, zwei Volksbegehren im Jahr initiiert hätten, wäre dies wahrscheinlich niemandem aufgefallen und die Österreicherinnen und Österreicher hätten weiterhin alles unterschrieben, was ihnen aufgetischt worden wäre. Aber sie haben es übertrieben, weil sie nicht genug bekommen konnten, und so wurden die Stimmberechtigten ab 2020 mit einer unüberschaubaren Menge an Volksbegehren überflutet. Und das immer wieder zu ähnlichen, sehr reißerischen Themen, auch sehr geschickt getimt, sodass der Inhalt gerade brandaktuell und in aller Munde war – damit waren ihnen die Unterschriften sicher.

Jetzt sind wir an dem Punkt angelangt, dass Volksbegehren de facto tot sind – das Interesse in der österreichischen Bevölkerung hat den absoluten Nullpunkt erreicht. Deshalb sind aber leider auch ernst gemeinte und sinnvolle Volksbegehren, wie z.B. das Autofahrervolksbegehren von Herrn Lustig, an der 100.000-Unterschriften-Hürde gescheitert. Und dass das Volksbegehren betreffend die ORF-Haushaltsabgabe als einziges erfolgreich war, liegt lediglich daran, dass im Scherbenhaufen des Kruges noch ein paar letzte Tropfen Wasser waren. Nämlich konnte der Initiator, noch bevor die Hintergründe zu den Geschäftemacher- Volksbegehren publik wurden, die benötigten 100.000 Unterschriften in Form von Unterstützungserklärungen sammeln. Ich gehe davon aus, dass dieses das letzte seiner Art war, denn in der Eintragungswoche bekam sein Volksbegehren auch nur rund 17.000 Unterschriften… was aber irrelevant ist, denn die € 17.107,50 waren ihm schon sicher.

Fakt ist: Das Mittel 'Volksbegehren' gehört so rasch wie möglich reformiert, und zwar nicht wie von mir ursprünglich gefordert nur die Kostenrefundierung, sondern von Grund auf. Aber diese Hoffnung lebt, denn am vorletzten Eintragungstag habe ich über die Medien vernommen, dass das Thema bei dem von der Bundesregierung geplanten Verfassungskonvent 2026 auf den Tisch kommen wird.

Solange diese Gesetzesänderung aber nicht erfolgt ist, habe ich eine Bitte an die Österreicherinnen und Österreicher: Schreiben Sie dieses wertvolle Instrument der direkten Demokratie nicht völlig ab - wenn Ihnen ein Thema zusagt und dieses nicht von einem der bekannten Geschäftemacher initiiert wurde, unterstützen Sie dieses bitte auch mit Ihrer Unterschrift. Immerhin sind Volksbegehren noch immer der einzige Weg für uns Staatsbürger, direkten Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.

Ich bin jedenfalls dankbar für die letzten zwei Jahre und bereue meine aufgewendete Zeit und das investierte Geld zu keiner Sekunde. Ich habe in dieser Zeit vieles erleben dürfen und auch sehr viel gelernt, über die österreichische Medienlandschaft, über Soziale Medien und auch über mich selbst. Ich habe Erfahrungen gesammelt, die ich für mich und mein weiteres Leben sehr gerne mitnehme.

Und weil ich schon bei Dankesworten bin, möchte ich allen voran meiner Frau, meiner Familie und meinen Freunden danken, die mich stets motiviert und unterstützt haben oder mir mit deren Fachwissen zur Seite standen, um dieses doch ungewöhnliche Projekt in Szene zu setzen und umzusetzen. Weiters danke ich dem Sender Servus TV, der als einziger TV-Sender meine Message auch schon in der Unterstützungsphase aufgegriffen und mehrfach davon berichtet hat.

Und ganz zum Schluss, dafür am wichtigsten, ein herzliches Dankeschön an die 33.185 Menschen in Österreich, die auch an meine Idee glaubten und mich mit ihrer Unterschrift unterstützt haben.

DANKE!


Einleitung des Volksbegehrens

Am 27. Dezember 2024 habe ich beim Bundesministerium für Inneres den Einleitungsantrag eingereicht. Am 17. Jänner 2025 wurde diesem stattgegeben und der Eintragungszeitraum mit 31. März bis 7. April 2025 festgelegt. Die Entscheidung des Bundesministers für Inneres finden Sie hier

Da ich mich nicht selbst bereichern möchte, werde ich im Erfolgsfall, also beim Erreichen von 100.000 Unterschriften, einen beträchtlichen Teil des retournierten Kostenbeitrages dem Verein "e.motion Lichtblickhof Kinderhospiz mit Tieren" spenden!


Text des Volksbegehrens (dieser wurde laufend aktualisiert - der Original-Text findet sich hier)

Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsidee für sich: Sie kassieren trotz unsinniger, oftmals nicht umzusetzender Forderungen für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn in der Höhe von € 13.686,00 (Stand: 01.01.2025) von unser aller Steuergeld. Der Gesetzgeber möge daher das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.

Erläuterung:

Seit dem 1. Volksbegehren im Jahre 1964 hat sich in Österreich rechtlich, politisch und auch technisch viel verändert. So wurden in den 35 Jahren von 1964 bis 1999 insgesamt 21 Volksbegehren eingeleitet. Ab 2020 gab es knapp eine Verdopplung, ab 2022 eine regelrechte Explosion der Anzahl an Volksbegehren:

  • 2000: 1 Volksbegehren
  • 2001: 1 Volksbegehren
  • 2002: 3 Volksbegehren
  • 2003: 1 Volksbegehren
  • 2004: 1 Volksbegehren
  • 2005: 0 Volksbegehren
  • 2006: 1 Volksbegehren
  • 2007: 0 Volksbegehren
  • 2008: 0 Volksbegehren
  • 2009: 1 Volksbegehren
  • 2010: 0 Volksbegehren
  • 2011: 2 Volksbegehren
  • 2012: 0 Volksbegehren
  • 2013: 2 Volksbegehren
  • 2014: 0 Volksbegehren
  • 2015: 1 Volksbegehren
  • 2016: 0 Volksbegehren
  • 2017: 1 Volksbegehren
  • 2018: 3 Volksbegehren
  • 2019: 3 Volksbegehren
  • 2020: 5 Volksbegehren
  • 2021: 7 Volksbegehren
  • 2022: 16 Volksbegehren
  • 2023: 19 Volksbegehren
  • 2024: 14 Volksbegehren

Übrigens: Nur 3 Personen(gruppen) sind für 43 der letzten 78 Volksbegehren verantwortlich!

Der Hintergrund ist: Die Initiatoren haben bei der Einbringung der Anmeldung für ein Volksbegehren einen Kostenbeitrag von € 622,00 (Stand 01.01.2025) sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von € 2.799,50 (Stand 01.01.2025) zu entrichten. Aber sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhalten sie laut Gesetz die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen (!) Höhe zurück! Dies sind € 17.107,50 (Stand: 01.01.2025), woraus sich ein Reingewinn von € 13.686,00 pro Volksbegehren ergibt, was ein durchaus lukratives Geschäft darstellt.

Bei den letzten 61 Volksbegehren (2020 bis 2024) haben insgesamt 43 die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt € 588.498,00 an Steuergeld kassiert. Gerade mal 18 Volksbegehren sind an der 100.000-Unterschriften-Marke mehr oder weniger knapp gescheitert.

Der Kostenaufwand für die Republik Österreich und damit für jeden Steuerzahler ist bei jedem Volksbegehren enorm. Zusätzlich zu den oben genannten zu ersetzenden Kostenbeiträgen an die Initiatoren werden den Gemeinden die bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Insofern hat der Bund bei jedem Eintragungszeitraum eine Pauschalentschädigung in der Höhe von € 0,40 (Stand 01.01.2025) pro Stimmberechtigten an die Gemeinden zu leisten. Dies ergibt jedes Mal über € 2,500.000,00 an Steuergeld, und das bis zu drei Mal pro Jahr!
Man kann an der Anmeldungsflut für neue Volksbegehren auch leicht erkennen, dass immer mehr Privatpersonen diese Geschäftsidee für sich entdecken. Derzeit befinden sich 32 Volksbegehren in der Unterstützungsphase (Stand: 01.03.2025) - und diese wurden nur in den Jahren 2024 oder 2025 beim BMI angemeldet.

Bei Umsetzung dieses Begehrens käme Volksbegehren als ursprünglich sinnvolles Instrument der direkten Demokratie auch wieder mehr Gewicht zuteil. Denn unsinnige und von Haus aus nicht umzusetzende Begehren würden aufgrund des Wegfalls der Gewinnmöglichkeit gar nicht erst eingereicht werden.

Ich fordere daher eine rasche Reformierung des Volksbegehrengesetzes 2018, damit die private Bereicherung mit Steuergeld so schnell wie möglich unterbunden wird!

Der Gesetzgeber möge daher beschließen, im § 17 (2) Volksbegehrengesetz 2018 das Wort 'fünffachen' zu streichen und damit den an die Initiatoren zu refundierenden Betrag den geleisteten Kostenbeiträgen (€ 3.421,50) gleichzusetzen.

Unterschreiben Sie von 31. März bis 7. April 2025 das Volksbegehren online oder in einem Gemeindeamt/Magistrat in Ihrer Nähe!

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